Eine Idee wächst:

GemeindegründungsUNTERNEHMEN


Gemeindegründungen durch Unternehmer.

Wie kann dies funktionieren?


Warum?

Freikirchliche Gemeinden sind immer auf Spenden angewiesen, um zu existieren. Und Gemeindegründungen können verständlicherweise die entstehenden Kosten, die mit einer Gemeindegründung zusammenhängen nicht selbst tragen (woher auch, es ist ja noch keine Gemeinde da).

Daher werden Gemeindegründungen nur möglich, wenn andere Gemeinden das Gemeindegründungsprojekt finanziell unterstützen.

Da viele Gemeinden gerade genug Geld an Spenden einnehmen, wie diese für Ihre eigenen sicherlich sehr guten Projekte benötigen, scheitern Gemeindegründungsprojekte immer wieder an den finanziellen Möglichkeiten.

Europe Arise e.V. will daher über den Tellerrand der normalen spendenbasierten Gemeindegründung hinaussehen und gemeinsam mit den Gemeindegründern Möglichkeiten aufzeigen, wie man auch zusätzlich zu sicherlicher erforderlichen Spenden von einer Mutter-Gemeinde das Gemeindegründungsprojekt mit den erforderlichen Geldern ausstatten kann.

Wie kann dies gehen?

Eine Gemeinde kann, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden, nicht nur Spenden und Mitgliedsbeiträge erheben, sondern auch Einnahmen aus der Vermögensverwaltung erhalten. Mitgliedsbeiträge von nicht vorhandenen Mitgliedern bzw. Menschen, welche man für Gott erreichen möchte und nicht zur Finanzierung der Gemeindeprojekte, scheiden aus. Also bleiben noch Spenden und die Vermögensverwaltung. Was Spenden sind und dass eine Gemeindegründung diese benötigt, ist klar. Aber Einkünfte aus der Vermögensverwaltung machen die Sache interessant.

Vermögensverwaltung? Aber wir haben doch als Gemeindegründungsprojekt überhaupt kein Vermögen?

Ein gemeinnütziger Verein darf sich grundsätzlich an Unternehmen beteiligen, soweit seine Beteiligung rein vermögensverwaltend, also er nur einen „nichtbestimmenden“ Anteil an dem Unternehmen hält. Also maximal 49% und vor allem keine Personalentscheidungshoheit über die Geschäftsführung des Unternehmens. Idealerweise ist also der Geschäftsführer des Unternehmens nicht identisch mit dem Vorstand des Vereins. Soweit klar?

Wenn nun ein Gemeindegründungsprojekt als gemeinnütziger Verein organsisiert ist, kann er einen Anteil von bis zu 49% an einem Unternehmen erhalten. Achtung, diesen Anteil darf er eigentlich nicht mit seinen zweckgebundenen Geldern erwerben, sonder dieser Anteil sollte Ihm geschenkt werden. Wer sollte so etwas tun?

Die Idee

Die meisten Gemeindegründer haben nebenbei noch einen normalen Job. Wer nicht als Arbeitnehmer unterwegs ist, der ist finanziell entweder bereits gut ausgestattet oder zu 100% von seiner noch nicht vorhandenen Gemeinde oder seinem Freundeskreis abhängig. In diesen Fällen, wenn er also nicht einem normalen „9 to 5“-Job nachgeht, hat er seine gesamte Zeit für die Gemeindegründung zur Verfügung. Er (oder natürlich Sie) wird sich also zu 100% um die Gründung der Gemeinde kümmern, jeden Tag, von morgens bis abends. Ist das so?

Wer eine Gemeinde gründet, wird vor allem ein offenes Ohr für die Menschen vor Ort entwickeln müssen. Er wird so viele Kontakte zum Menschen am Ort der Gemeindegründung knüpfen müssen, wie irgend möglich. Es gibt hierfür sicherlich eine Vielzahl von guten und einige nicht so gute Ideen, wie man als Gemeindegründer vor Ort präsent sein kann. Aber einer Idee ist die, dass man als Anknüpfungspunkt für die Netzwerkbildung nicht die Gemeindegründung nimmt, sondern eine etwas weniger private, also berufliche bzw. unternehmerische Ebene. Soweit nachvollziehbar?

Wie wäre es, wenn das Gemeindegründungsteam ein eigenes Unternehmen hätte, welches die Möglichkeiten bietet, mit den Menschen vor Ort auf gerade einer solchen beruflichen bzw. unternehmerischen Ebene in Kontakt zu treten? Wenn das Gründungsteam hierbei sogar die Möglichkeit hat in der Zeit der Netzwerkbildung etwas Geld zu verdienen, welches hilft den eigenen Lebensunterhalt während der Gründungsphase (und auch danach) etwas zu bestreiten? Und wie wäre es, wenn die Gemeinde dieses Unternehmen auch als eigenes Vermögen ansehen kann und hierdurch nicht Spenden, sondern einfach Kapitalerträge (welche sogar steuerbegünstigtigt sind) erhält um die Gemeindegründung auch hierdurch zu stabilisieren? Hört sich doch ganz gut an, oder?

Bedenken?

Wir möchten ausdrücklich nicht, dass Gemeinden dazu missbraucht werden, um Geschäfte zu machen. Hier zielt das Unternehmen bewusst nicht auf die Gemeinde oder die Gemeindemitglieder ab, sondern auf den Ort und die Menschen vor Ort in dem die Gemeinde ist. Ein Unternehmen muss der Allgemeinheit dienen, es muss den Menschen vor Ort etwas bieten, für das sich die Gemeinde nicht verstecken muss. Aber es darf glücklicherweise überhaupt keine engere Verknüpfung, außer die Gewinnbeteiligung, zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen geben, damit diese Gewinne für die Gemeinde nicht in Bezug auf die Gemeinnützigkeit schädlich sind. Das Unternehmern darf unendliche Gewinne machen, aber die Gemeinde darf keinen Einfluss auf das Unternehmen nehmen. Dann kann die Gemeinde bis zu 49% der Gewinne des Unternehmens als Einküfte aus der Vermögensverwaltung erhalten und darüber frei verfügen. Das Steuerrecht hilft also gerade dazu, dass die Gemeinde sich aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens heraus hält. Da hilft das Steuerrecht doch tatsächlich einer zu engen Verflechtung und einem nervigen Geschäftemachen innerhalb der Gemeinde vorzubeugen. Gut, oder?

Zwischenergebnis

Wir halten also fest. Es gibt ein Gemeindegründungsprojekt. Es gibt ein Gründungsteam. Ein Teil der Gründungsteams gründet paralell zur Gemeinde ein Unternehmen, an dem es einen Anteil von bis zu 49% der Gemeinde schenkt. In der Zukunft erhält dann die Gemeinde jedes Jahr 49% des Gewinns dieses Unternehmens. Das Gründungsteam des Unternehmens führt dann das Unternehmen möglichst wirtschaftlich erfolgreich und erhält durch das Unternehmen entweder Gehalt oder ebenfalls Anteile am Gewinn. Und das Unternehmen ist durchaus der Türöffner, um mit den Menschen vor Ort auch einen zwischenmenschlichen Kontakt und damit eine Kommunikationsebene in Bezug auf Gott und die Gemeinde zu erhalten. Soweit finden Sie unsere Idee doch super, oder?

Nun liegt es an Ihnen

Wenn Sie sich eine Gemeindegründung zutrauen, aber keine Unternehmensgründung, dann empfehle ich Ihnen einfach mit der Unternehmensberatungs- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaft consutree Kontakt aufzunehmen, da können die wirtschaftlichen und unternehmerischen Aspekte besprochen werden. Sicherlich findet sich hierbei eine Lösung, die alle Beteiligten nicht nur zufrieden stellt, sondern sogar Spass macht.

Noch mehr Unterstützung durch uns?

Wenn Sie darüber hinaus Bedenken haben Ihren Gemeindegründungsverein oder ggf. mangels eines eigenen Vereins, Ihren Gemeindebund o.ä. als Mitgesellschafter in ein entsprechendes wirtschaftliches Gemeindegründungsunternehmen hineinzunehmen, dann lassen Sie doch uns eine gemeinsame Lösung finden. Europe Arise e.V. beteiligt sich gern an entsprechenden sinnvollen Unternehmen. Auch hier gilt, dass wir bis zu maximal 49% beteiligt sein können und dass auch wir den Anteil am Unternehmen nicht „einkaufen“, sondern gespendet bekommen müssen. Aber wenn ein Unternehmen noch nicht besteht, dann wäre dies z.B. bei einer UG-Gründung auch kein allzu großer Betrag. Bei einer Zusammenarbeit mit consutree, würden wir auch diesbezüglich sicherlich eine Lösung finden.

Nun kommt aber ein weiteres Problem des Steuerrechts. Denn um die eigene Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, darf ein Verein seine eingenommenen Gelder nicht einfach zu 100% an einen Dritten weiterleiten (mit Ausnahme bei ausschließlichen Fördervereinen z.B. von Kirchengebäuden o.ä.). Also muss der Verein, der an dem Unternehmen beteiligt ist, sicherstellen, dass er das durch die Vermögensverwaltung erhaltene Geld unmittelbar selbst für seinen eigenen Zweck nutzt. Maximal ein Anteil von 50% darf an andere gemeinnützige Organisationen weitergeleitet werden, aber auch hier muss darauf geachtet werden, dass diese andere gemeinnützige Organisation sich in Bezug auf den Zweck mit Europe Arise e.V. deckt. Lange Rede, kurzer Sinn: Europe Arise e.V. beteiligt sich gern an Ihrem Gemeindegründungsunternehmen, kann aber nur 50% der maximal 49% des Gewinns an Ihr Gemeindegründungsprojekt weiterleiten. Somit verbleiben bis zu 24,5% des Gewinns Ihres Gemeindegründungsunternehmens bei Europe Arise e.V. zur eigenen unmittelbaren Zweckverwicklungung. Dies ist nicht unbedingt super aus der Perspektive des Gemeindegründungsprojekts, aber sicherlicher aus der Sicht des Reiches Gottes. Denn Europe Arise e.V. wird dieses Geld nutzen, um weitere Gemeindegründungen voranzubringen und vor allem durch Seminare und Coaching von potentiellen Gemeindegründern helfen, dass es immer neue Menschen gibt, die in Europa neue Gemeinden starten. Und vielleicht wieder durch eigene Gemeindegründungsunternehmen mit Beteiligung von Europe Arise e.V. auch anderen beim Schritt in die Gemeinde- und Unternehmensgründung helfen. Noch Fragen?

Alles klar?

Dies ist jedenfalls die Kurzfassung der Idee, welche hinter der Gemeindegründungsunterstützung durch Gemeindegründungsunternehmen steht. Sie überlegen selbst, ob dies eine Möglichkeit für Ihre Gemeindegründung wäre?

Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@europe-arise.eu, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir sind gespannt.